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Pflegeberatungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse 

Sie organisieren Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst?

Wir übernehmen den von der Pflegekasse vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI, damit Sie weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten.

Beim ersten Mal rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, nach dem Sie von der Pflegekasse das entsprechende Schreiben erhalten haben. Alle weiteren Termine werden von uns vorgemerkt. Den Besuch stimmen wir dann mit Ihnen ab. 

Wir teilen der Kasse den erfolgreichen Besuch bei Ihnen mit und rechnen direkt mit der Kasse ab.

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Kath. Sozialstation St. Vinzenz
Neckarsulm

Spitalstraße 10
74172 Neckarsulm

Fon: +49 (0) 7132 97 72 - 0
Fax: +49 (0) 7132 97 72 - 72
Email

LBBW Stuttgart
Kto-Nr.   2681410
BLZ:       60050101