Seit dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Überwiegend wurden die Regelungen des Lockdowns verlängert, teilweise auch verschärft. Betroffen sind auch die Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen CoronaVO gibt es ab sofort neue Besuchsregelungen. Folgende Auflagen gelten für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen:
Für konkrete Informationen zu der veränderten Besuchsregelung und der notwendigen Besucherselbstauskunft/Besuchererklärung setzen Sie sich bitte vor Ihrem geplanten Besuch mit uns in Verbindung.
Hilfe, die ins Haus kommt
Das Team der Katholischen Sozialstation St. Vinzenz ist für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen. Jeder Mensch hat seine eigene, ganz persönliche Geschichte - und die steht bei unserer Pflege im Vordergrund:
Pflege ist Begegnung!
Unsere Ziele für Sie: