Pflegeberatungsbesuche

Pflegeberatungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse

Sie organisieren Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst?

Wir übernehmen den von der Pflegekasse vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI, damit Sie weiterhin Ihr Pflegegeld erhalten.

Beim ersten Mal rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, nachdem Sie von der Pflegekasse das entsprechende Schreiben erhalten haben. Alle weiteren Termine werden von uns vorgemerkt. Den Besuch stimmen wir dann mit Ihnen ab.

Wir teilen der Kasse den erfolgreichen Besuch bei Ihnen mit und rechnen direkt mit der Kasse ab.
 

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